Berufsbild PTA
Der Beruf ‚Pharmazeutisch-technischer Assistent‘ (PTA) ist ein bundesrechtlich geregelter, unabhängiger Gesundheitsfachberuf. PTA arbeiten überwiegend in öffentlichen Apotheken und gehören dort zum ‚Pharmazeutischen Personal‘. Zu ihren Tätigkeiten zählen neben der Prüfung von Arzneimitteln und der Herstellung von Individualarzneimitteln heute vor allem Verkauf und Beratung. Kommunikative Fähigkeiten und der fortwährende Erwerb von Kenntnissen über neue Substanzen und Arzneimittel sind daher wichtige Voraussetzungen für die berufliche Praxis.
Vor allem der Bereich ‚Selbstmedikation‘ mit rezeptfreien Medikamenten, Naturarzneien und Medizinprodukten ist zu einer wahren Domain für PTA geworden, in der alltäglich eine hohe Beratungskompetenz zur sicheren Arzneimittelversorgung gefordert sind. Über Arzneimittel hinaus beraten PTA Apothekenkunden auch bei der Anwendung von Hilfsmitteln (z.B. Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzprodukte), in Ernährungs- und Diätfragen sowie zu Produkten der Kosmetik und Körperpflege.
Häufig bilden sich PTA in bestimmten Beratungsfeldern spezifisch weiter und übernehmen eigenständige Verantwortungsbereiche innerhalb der Apotheke. Viele PTA unterstützen Apotheker auch bei der Konzeption von Marketing- und Verkaufsaktionen und führen diese eigenständig durch.
Der Beruf PTA hat sich somit von der ursprünglich reinen Assistenzkraft des Apothekers für Labor und Rezeptur zu einem vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf entwickelt. Durch die Reform des Berufsgesetzes (PTAG) haben PTA ab dem 1. Januar 2023 neue Kompetenzen übertragen bekommen. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind, gebunden. PTA haben dann die Möglichkeit unter „Verantwortung“ und nicht mehr „unter Aufsicht“ zu arbeiten.
Aus Sicht des BVpta e.V. gehen die Neuerungen des Berufsgesetzes nicht weit genug. Daher setzt sich der Bundesverband für eine Weiterentwicklung des Berufes ein. Ziel ist es, PTA attraktive Perspektiven zur Weiterentwicklung aufzeigen zu können. Hierzu gehören die Möglichkeiten, aufbauend zu studieren aber auch durch entsprechende Weiterqualifizierung neue Kompetenzen zu erlangen, die eine deutliche Entwicklungsstufe in der beruflichen Laufbahn darstellen.
PTA sind heute wie in Zukunft gesuchte Fachkräfte mit ausgezeichneten beruflichen Perspektiven in vielfältigen potentiellen Tätigkeitsfeldern. Der Beruf PTA gilt als ein „Frauenberuf“, denn über 95 % der PTA sind weiblich. Beruf und Familie können aufgrund der Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigungen insbesondere in Apotheken sehr gut verbunden werden.
Unter den folgenden Punkten findest du weitere Informationen zu einzelnen Aspekten des Berufs PTA.
Vergütung
Das Gehalt von PTA in Apotheken kann sich nach den gewerkschaftlich ausgehandelten Tarifen (Apothekengewerkschaft Adexa und Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken ADA bzw. Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL) richten oder auch außerhalb tariflicher Vereinbarungen gestaltet sein. In Apotheken liegt das monatliche Bruttogehalt derzeit bei ca. 1.950 bis 2.550 Euro.
Höhere bzw. übertarifliche Zahlungen sind häufig möglich und begründen sich u.a. auf die Anzahl von Berufsjahren, spezielle Erfahrungs- und Verantwortungsbereiche, den Nachweis von qualifizierter Fort- und Weiterbildung und mögliche Standortfaktoren. Im öffentlichen Dienst und der Industrie liegen die Gehälter je nach Position zumeist über denen in der Apotheke.
Ausbildung
Als Voraussetzung für die Ausbildung an einer PTA-Schule gilt mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss. Interesse an Themen der Gesundheit und Ernährung sowie an Naturwissenschaften und Chemie sind von Vorteil.
In Deutschland gibt es über 80 staatliche und private PTA-Lehranstalten, die eine Ausbildung anbieten. Die schulische Ausbildung (Theorie) dauert derzeit 2 Jahre. Während dieser Zeit ist auch die sogenannte Famulatur zu absolvieren, ein Apothekenpraktikum von insgesamt 160 Stunden. An die zweijährige Schulausbildung mit schriftlicher Abschlussprüfung schließt eine weitere halbjährige praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke an, die mit einer mündlichen Abschlussprüfung (staatliches Examen) endet.
Grundlage der PTA-Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 1997, die 2023 in Anlehnung an das PTAG aktualisiert wurde.
Fort- und Weiterbildung
„Lebenslanges Lernen“ durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausübung als PTA. Der BVpta bietet daher kontinuierlich ein breites Angebot an zertifizierten Fortbildungen zu allen wichtigen Themenbereichen über die eigene BVpta-Bildungsgesellschaft an.
Als Studiengang für PTA wird die/der „Pharmazieökonom/-in“ an der Fachhochschule Schmalkalden (Thüringen) angeboten.
Mit einer PTA-Ausbildung und praktischer Vorbildung bzw. Berufserfahrung bestehen prinzipiell auch gute Voraussetzungen für ein anschließendes Studium der Pharmazie an deutschen Hochschulen. In einigen Bundesländern gibt es sogar die Möglichkeit zum Studieren ohne Abitur. Weitere Infos hierzu: www.hochschulkompass.de/studium
Berufliche Vertretung
Der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen e.V. (BVpta) ist der einzige Berufsverband für PTA in Deutschland. Als bundesweite Organisation ist er zugleich auch stärkste Interessenvertretung für alle PTA. Neben wichtigen Aufgaben der Berufspolitik gilt das Engagement des BVpta der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung von PTA durch qualifizierte Lernangebote und vielfältige Service- und Beratungsleistungen rund um den Job. Das mediale Mitgliedsorgan des BVpta ist die Fachzeitschrift PTAheute. Hierin berichtet der BVpta auf eigenen Infoseiten über das aktuelle Verbandsgeschehen, zu wichtigen beruflichen Themen sowie zu neuen Fortbildungen.