Ein angemessenes Apothekenhonorar
fordert die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Wir PTA unterstützen diese Forderung ausdrücklich.
Denn was verbirgt sich hinter dieser abstrakten Bezeichnung? Rechtlich ist der Fall klar: Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Mancher versteht darunter: Rezept bekommen, Schublade öffnen, Medikament entnehmen, Schublade schließen, Medikament aushändigen.
Doch so einfach ist es nicht. Jede PTA kann aus Erfahrung über den Ideenreichtum mancher Patienten berichten, wenn es um die Fehlanwendung ihrer Arzneimittel geht. Und auch in der Selbstmedikation sollte man Patienten nicht alleinlassen. Stimmt die Eigendiagnose? Passt das gewünschte Präparat nicht nur zu der genannten Erkrankung, sondern auch zum Patienten und – sofern erforderlich – zu seiner Dauermedikation? Nicht zuletzt sind wir Ansprechpartner für Fragen aller Art von jungen Müttern und Vätern bis hin zu Kund:innen und Patient:innen, die oft selbst nicht mehr jung und gesund sind und trotzdem ihre mitunter schwer kranken Angehörigen pflegen. Vielen von ihnen ist der persönliche Kontakt zu „ihrer“ PTA wichtig.
Für sie alle wollen wir auch in Zukunft da sein. Ein angemessenes Apothekenhonorar sichert das Weiterbestehen der Apotheken vor Ort, unsere Arbeitsplätze und die Versorgung unserer Patienten.
Ihre
Margareta Ewers