Ab dem 1. September gilt die neue Elterngeldreform
Für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden, und ihre Eltern gelten verbesserte Regelungen beim Elterngeld, um dem Familienalltag und den Beruf flexibler zu organisieren. Was ist neu? Hier gibt es einen Überblick!
Zum einen wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld gesenkt, desweiteren gibt es verbesserte Möglichkeiten für Teilzeitarbeit, einen Früchenmonat und vor allem weniger Bürokratie.
Junge Eltern dürfen dann 32 anstelle von 30 Wochenstunden arbeiten, während sie das Elterngeld beziehen. Auch der Partnerschaftsbonus, der bisher nur mit 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden konnte, wird künftig mit einer Arbeitszeit von 24 bis 32 Stunden flexibler gestaltet.
Auch bei Eltern die den Partnerschaftsbonus bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er zukünftig zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Und wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, braucht nicht – wie bisher – um den gesamten Partnerschaftsbonus zu bangen. Damit haben Eltern eine echte Chance auf vier zusätzliche Monate gemeinsamer Zeit, die sie nutzen können, um ein partnerschaftliches Vereinbarkeitsmodell auszuprobieren – auch für spätere Zeiten im Familienleben. Wichtig, all diese Vorteile können auch Alleinerziehende beanspruchen.
Eltern von Frühgeborenen erhalten ab September ebenfalls mehr Unterstützung: Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu vier Elterngeldmonate mehr. Ab einer um sechs Wochen verfrühten Geburt erhalten die Eltern einen Monat Basiselterngeld zusätzlich, ab acht Wochen sind es zwei Monate. Kommt das Kind zwölf oder 16 Wochen früher als geplant zur Welt, erhalten die Eltern entsprechend drei oder vier Monate zusätzliches Elterngeld.
Den Anspruch auf Elterngeld regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Mit dem Elterngeld-Plus kann die Zahlungsdauer weiter gestreckt werden, dann sind die monatlichen Zahlungen kleiner. Die Beratung, Berechnung und Auszahlung des Elterngelds ist staatliche Aufgabe. Den Arbeitgeber treffen verschiedene Mitwirkungspflichten.
Auch werden andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld werden künftig im Elterngeld besser berücksichtigt.
Weitere Information zum Nachlesen gibt es unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-verbesserungen-gesetz-aenderung-160558
Bettina Schwarz
(02.09.2021)
(Foto: IuliiaVerstaBO – de.depositphotos.com)