PTA Beruf im Wandel der Zeit
Anforderungen an die Novellierung der PTA-Ausbildung
Als unser Beruf ‚PTA’ vor 41 Jahren offiziell per Gesetz geschaffen wurde, geschah dies mit der Ausrichtung einer Assistenzkraft zur Unterstützung des Apothekers, vorwiegend für die Arbeit im Labor und bei der Rezeptur. Die Anforderungen und Aufgaben einer PTA haben sich jedoch im Laufe der Jahre gravierend geändert. Heute stehen Beratung und Information über Arzneimittel und Erkrankungen sowie immer mehr Serviceleistungen der Apotheken im Vordergrund. Auch arbeiten PTA längst nicht mehr ausschließlich in Apotheke und Krankenhaus.
Das Gesetz zum PTA und auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PTA-APrV) wurden jedoch seit Entstehung unseres Berufs 1968 nur geringfügig angepasst. Die bislang einzige Novellierung 1998 brachte im Wesentlichen die Erweiterung um die Fächer Körperpflegekunde und Apothekenpraxis und die Einführung der Famulatur mit zusätzlichen 160 Stunden Apothekenpraktikum.
Der Prozess einer Gesetzes-Novellierung dauert Jahre bis zur finalen Verabschiedung. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Adexa arbeitet der BVpta daher intensiv darauf hin, eine zweite, große Novellierung in naher Zukunft durchzusetzen. Wichtige Aspekte einer zeitgemäßen Anpassung möchten wir Ihnen im Folgenden einmal ausführlich darstellen.
Veränderung des Apothekenmarktes
Die Apothekenlandschaft hat sich in den vergangenen vier Jahrzehnten stark verändert. Apotheken sind vielseitiger geworden, sie bieten wesentlich mehr Service rund um Gesundheit, Arzneimittel und Kunde. Die Anforderungen an das Wissen um neue Arzneimittel, Arzneimittelwirkungen, Eigenproduktion wie Rezeptur und Defektur sind enorm gestiegen; genauso auch die Anzahl der Arzneimittel und apothekenüblichen Waren. Die Konkurrenz der Apotheken untereinander erfordert mehr Service, Einsatz und Flexibilität der Mitarbeiter. Gesetzliche Bestimmungen, wie das umfangreiche Arzneimittelgesetz und andere Gesetze und Vorschriften, wie z.B. die Gefahrstoffverordnung sind anspruchsvoller geworden. Man denke nur an die Arzneimittelsicherheit, von der 1968 so gut wie gar nicht die Rede war. Neu hinzugekommen sind seither u.a. gesetzlich vorgeschriebene Stichproben- und Lagerkontrollen bei abgepackten (Fertig-)Arzneimitteln und das Führen von Laborjournalen. Die Abgabe und Bestände von Giften und Betäubungsmitteln sind nach speziellen Vorschriften zu registrieren und zu behandeln.
PTA leisten durch den veränderten Arbeitsmarkt und den größeren Wettbewerb der Apotheken untereinander einen hohen Beitrag für den Erhalt der Apotheken. Allein 80% der Arzneimittel werden von PTA in den Apotheken verkauft. Darüber hinaus werden Apotheken nicht mehr nur im Krankheitsfall aufgesucht, sondern zunehmend auch zur Gesundheitsberatung und Prävention. PTA sind zum zentralen Mittler zwischen Apotheker, Arzt und Kunde bzw. Patient geworden.
Die Abgabe von Arzneimitteln und Abrechnung von Rezepten hat sich durch die neuen gesetzlichen Auflagen deutlich erschwert. Die neue Gesundheitsreform hat massive Auswirkungen auf den Arbeitsablauf und Alltag in den Apotheken. Dies betrifft in erster Linie die Rabattverträge und deren Anlaufschwierigkeiten, die von den Apothekenteams enormen Mehreinsatz für die Warenbeschaffung und die Beratung der Kunden erfordern.
All jene neuen Anforderungen an uns PTA müssen künftig stärker Berücksichtigung während der Ausbildung finden, um für die berufliche Praxis ausreichend gerüstet zu sein.
Eigenständiges Arbeiten
Laut §3 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) werden PTA zum pharmazeutischen Personal gezählt. Nach ApBetrO darf pharmazeutisches Personal auch selbständige Arbeiten und Beratung entsprechend seiner Kenntnisse verrichten. Demnach arbeiten PTA in der Apotheke selbstständig auf Anordnung des Arztes oder Apothekers. Allerdings lautet § 8 des Berufsgesetzes seit 1968 unverändert: „PTA arbeiten in der Apotheke unter Aufsicht eines Apothekers“. Da PTA längst nicht mehr nur ausschließlich in der Apotheke arbeiten und der Apothekenalltag es auch nicht mehr zulässt, „unter Aufsicht“ zu arbeiten, muss dieser Passus mit der Novellierung zwingend geändert werden. Denn unter anderem werden folgende, selbstständige Tätigkeiten auf die PTA übertragen: Rezeptur, Defektur, Labor, Diätberatung, dermatologische Beratung, Inkontinenzberatung, Beratung in der Venentherapie, Diabetes-Zubehör, Selbstmedikation für so genannte „Bagatellerkrankungen“ usw. Hinzu kommt das weite Feld der Naturheilkunde, Kosmetik, Körperpflege etc.
Neue Tätigkeitsfelder
Aufgrund der vielseitigen Ausbildung und Kenntnisse haben sich im Laufe der Jahre für PTA auch andere berufliche Einsatzgebiete eröffnet. Immer mehr PTA wechseln von der Apotheke in andere Sparten, die häufig bessere Verdienst- und Karrierechancen bieten und in denen PTA auch als Führungskräfte ihre Einsatzfelder finden können: In der Pharma- und Kosmetikindustrie (Forschung, Entwicklung, Herstellung, Außendienst und Marketing), dem Analytisches Labor, in Krankenkassen, Behörden und Hochschulen, in Senioreneinrichtungen und Kurbetrieben oder bei der Leitung von Drogeriemärkten erschließt sich für PTA heute ein weites Tätigkeitsspektrum. Auch den Weg in die Selbstständigkeit, z.B. als Trainer für Apothekenpersonal, wählen PTA heute für ihre berufliche Weiterentwicklung.
Es ist daher erforderlich, die Ausbildung künftig auch unter diesen Gesichtspunkten breiter anzulegen und somit das Berufsgesetz und die PTA-APrV diesbezüglich anzupassen.
Anhebung der Ausbildungsdauer und Erwerb der Fachhochschulreife
Alle bisher erläuterten Aspekte verdeutlichen, dass die Novellierung zwingend eine Erweiterung der Lerninhalte beinhalten muss. In der bisherigen Ausbildungszeit von zweieinhalb Jahren sind diese nicht unterzubringen. Mit einer Novellierung werden daher drei Jahre Ausbildungsdauer angestrebt, um bestehende Lehrbereiche entsprechend der Anforderungen des Berufsalltags auszubauen und neue Themengebiete wie z.B. Kommunikation und Rhetorik, Marketing, physikalische Gerätekunde, spezifische Patientengruppen und Fachenglisch zu ergänzen. Auch ein Splitting der Famulatur erscheint sinnvoll, um eine Praxiserfahrung über die Apotheke hinaus zu ermöglichen. Und für die Möglichkeit eines weiterführenden Studiums, soll mit dem Abschlussexamen zur PTA künftig auch gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.
Bundesweite Vereinheitlichung und europaweite Anerkennung
Bei der Novellierung gilt es ferner EU-Standards zu beachten, um eine europaweite Anerkennung zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung in diesem Zusammenhang ist aber zunächst die bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung, denn sonst stehen die Chancen zur Anerkennung innerhalb der EU schlecht! Trotz bundeseinheitlicher PTA-APrV, die Fächer und Stundenzahl festlegt, ist deren Umsetzung in Lerninhalte heute noch Ländersache. Dies lässt zuviel Raum für unterschiedliche Auslegungen. Dem kann nur mit klaren Formulierungen und einheitlichen Standards begegnet werden.
Namensänderung
Last but not least: Im Zuge der Novellierung ist auch eine Namensänderung zu prüfen. „AssistentIn“ ist heute nicht mehr zeitgerecht. Selbst die ApothekenhelferInnen haben sich zu PKA, pharmazeutisch kaufmännischen Angestellten, gemausert. Warum sollten wir PTA uns noch weiterhin zum Assistenten ‚degradieren’? Zumal der Assistent im europäischen Ausland als ‚Gehilfe’ übersetzt und eingestuft wird. Der BVpta pflegt daher diesbezüglich intensiven Austausch und gemeinsame Initiativen mit anderen Assistenzberufen. Wie eine neue Bezeichnung konkret lauten sollte, steht derzeit noch in der Diskussion.
In den bisherigen Novellierungstreffen gab es bereits Einigung auf wichtige Eckpunkte zur Novellierung. Berücksichtigt wurden auch die Ergebnisse einer gemeinsamen Umfrage von BVpta und Adexa an den PTA-Schulen im vergangenen Sommer. Das nächste Treffen findet am 10. Mai 2009 in Kassel statt, über dessen Ergebnisse wir erneut berichten werden.
Ulrike Knappe
Ansprechpartner des BVpta-Novellierungsausschusses:
Bernadette Linnertz, Ulrike Knappe und Antje Prenzel