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Das freiwillige Fortbildungszertifikat für PTA

Kein Muss, aber wichtiger denn je!

Seit dem 1. Januar 2023 ist es PTA unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, pharmazeutische Tätigkeiten selbstständig auszuüben und „unter Verantwortung“ zu arbeiten. Dadurch entfällt die Pflicht der Beaufsichtigung durch eine:n Apotheker:in nach der ApBetrO. Eine der Voraussetzungen ist der Nachweis eines gültigen Fortbildungszertifikats einer Apothekerkammer als Bestätigung der regelmäßigen Fortbildung der PTA (alle Voraussetzungen findest du in § 3 Abs. 5b der ApBetrO).

Mit diesem Zertifikat sammelst du Fortbildungspunkte der Bundesapothekerkammer (BAK) bzw. der 17 Landesapothekerkammern (LAK) und erbringst damit einen Nachweis deiner Fortbildungsleistungen, mit denen du deine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicherst und erweiterst. 

Und sowohl für deine Stellung in der Apotheke als auch bei einem möglichen Jobwechsel ist der Nachweis des Fortbildungserfolgs ein großes Plus und stellt ein weiteres persönliches Verkaufsargument dar! Wenn du also ohnehin regelmäßig Fortbildungen besuchst, solltest du gezielt auf die Erreichung der Mindestpunktzahl hinarbeiten.

Nachfolgend beantworten wir dir die wichtigsten Fragen rund um das Punktesammeln und den Erhalt des Zertifikats.

(Stand: 2024, alle Angaben ohne Gewähr.)

Welche Anforderungen muss ich für das Freiwillige Fortbildungszertifikat erfüllen?

In einem Zeitraum von höchstens drei Jahren musst du 100 Fortbildungspunkte erworben haben.

Eine Übersicht über die unterschiedlichen übrigen Kammeranforderungen haben wir dir auf einer separaten Seite zusammengestellt:

Fortbildungsrichtlinien der Kammern für nicht-approbiertes pharmazeutisches Personal

Wie kann ich Fortbildungspunkte sammeln?

Dafür musst du verschiedene akkreditierte Fortbildungsmaßnahmen erfolgreich absolvieren: Besuche z. B. Vorträge, Seminare und Kongresse, bearbeite Fernschulungen (E-Learnings & Printschulungen) oder nimm an innerbetrieblichen Fortbildungen teil. Auch das Selbststudium von Fachzeitschriften und Lehr- oder Autorentätigkeiten werden anerkannt.

Wichtig: Die gesammelten Punkte dürfen nicht nur aus einem Fortbildungsbereich kommen!

So müssen zum Beispiel Punkte von Fernschulungen auch mit Punkten aus Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. Hier hat jedoch jede Landeskammer unterschiedliche Richtlinien. Wie die Gewichtung der verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen genau geregelt ist, musst du daher bei deiner Kammer erfragen oder der jeweiligen Richtlinie entnehmen.

Eine Auflistung der verschiedenen Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen findest du in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisches Personal auf der Website der BAK (www.abda.de) oder in den Richtlinien der Kammern.

Von welcher Kammer die besuchten Fortbildungsveranstaltungen akkreditiert und somit anerkannt wurden, ist in der Regel unerheblich. Wichtig ist nur, dass überhaupt eine Akkreditierung vorliegt. Dies erfährst du vom Veranstalter bzw. kannst es Teilnahmebescheinigung entnehmen.

Wie viele Punkte erhalte ich für eine Fortbildung?

Die Anzahl der Punkte hängt von der Art und Dauer der Fortbildung ab: 45 Minuten eines Vortrags bzw. eine Lernerfolgskontrolle einer Fernschulung ergeben in der Regel einen Fortbildungspunkt. Informationen findest du immer direkt bei der jeweiligen Fortbildung.

Auch viele unserer BVpta-Fortbildungen sind akkreditiert. Ob eine BVpta-Fortbildung akkreditiert ist, erkennst du bei der Fortbildungsbeschreibung, denn dann sind zusätzlich zu den BVpta-Bildungspunkten auch Fortbildungspunkte der Kammer aufgeführt.

Welche Landeskammer ist für mich zuständig?

Zuständig ist die Landesapothekerkammer, in deren Gebiet du beschäftigt bist. Nur wenn du gerade in keinem Beschäftigungsverhältnis bist, ist dein Wohnsitz ausschlaggebend.

Wie beantrage ich das Zertifikat?

Hast du genügend Fortbildungspunkte im angegebenen Zeitraum erreicht, musst du das Zertifikat bei der Landeskammer beantragen. Hierfür verwendest du am besten die jeweiligen Dokumentationsbögen der für dich zuständigen Kammer, die du auf deren Internetseiten finden kannst.

Fülle die Dokumentationsbögen aus und senden diese gemeinsam mit den Kopien der Teilnahmebescheinigungen ein. Nach der Überprüfung der Unterlagen durch die Kammer erhältst du dann dein Fortbildungszertifikat.

Wie lange ist das Zertifikat gültig?

Das Fortbildungszertifikat ist drei Jahre gültig. In diesen drei Jahren hast du wieder die Möglichkeit, durch neue Fortbildungsmaßnahmen die erforderlichen Punkte zu sammeln, um erneut das Zertifikat zu beantragen. Fortbildung ist schließlich ein fortwährender Prozess – also bleibe am Ball!

Wir wünschen dir viel Spaß beim Punktesammeln und gratulieren allen fleißigen PTA zu ihrem persönlichen Fortbildungszertifikat!

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