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19.05.2009

BVpta zur EuGH-Entscheidung: Urteil dient Patientenschutz und Arzneimittelsicherheit

Saarbrücken Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Rechtmäßigkeit des deutschen Verbots von Fremdbesitz an Apotheken bestätigt hat, erklärt die Vorsitzende des Bundesverbandes der pharmazeutisch technischen AssistentInnen (BVpta) Sabine Pfeiffer:

„Mit dieser Entscheidung haben die europäischen Richter ein klares Votum für den Verbraucherschutz und die Arzneimittelsicherheit gefällt. Nur unabhängige Apotheken und ihre Mitarbeiter können die Kunden zu Medikamenten so unabhängig beraten, wie dies das besondere Gut Arzneimittel erfordert. Deshalb begrüßen wir, dass es auch in Zukunft keine Apothekenketten in Deutschland geben wird.

Von den Leistungen der rund 21.500 Apotheken profitieren jeden Tag vier Millionen Patienten in Deutschland. Neben den Apothekerinnen und Apothekern garantieren in den Apotheken fast 52.000 PTA mit ihrer qualifizierten Ausbildung für eine unabhängige und kompetente Beratung der Patienten.

Der BVpta begrüßt auch, dass der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände angekündigt hat, sich nicht auf diesem Urteil auszuruhen. Die stetige Verbesserung der pharmazeutischen Betreuung und das Angebot neuer Dienstleistungen ist eine Herausforderung, der sich alle stellen müssen, die in Apotheken tätig sind. Der BVpta steht für die Mitwirkung an der Bewältigung dieser Aufgabe bereit.“

Abdruck frei, Beleg freundlich erbeten.

Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz
Geschäftsleitung
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